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Bildung im Tarifvertrag: Grundsätze

Bevor individuelle, regionale oder zentrale Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Tarifvertrag zur Aus-, Fort- und Weiterbildung gefördert werden, sind einige wenige Grundsätze zu berücksichtigen, die wir nachstehend dokumentieren. Grundsätzlich kann die Förderung nur so lange erfolgen, wie Geld aus dem Tarifvertrag zur Verfügung steht.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da:
Seminarverwaltung: Michaela Söll
Grundsätzliche Fragen: Wilfried Heß / Marion Perner

 

















 

 

 
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