Grundlagen des Arbeitsrechts III Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsarten, Kündigungsschutz
fällt unter § 37.6. BetrVG und § 96.4 SGB IX
27.01. 01.02.2013
Kündigungen sind für den Betriebsrat Alltag. Neben der Beendigungsform Kündigung muss der Betriebsrat auch die übrigen Beendigungsformen kennen und insbesondere die sozialrechtlichen Auswirkungen beurteilen können. Die Kündigung muss das letzte Mittel zur Lösung arbeitsrechtlicher Probleme sein. Deshalb sind auch andere Maßnahmen der Problembewältigung (Versetzung, beschäftigungssichernde Maßnahmen etc.) zu prüfen. Ein Betriebsrat kann die Interessen der Belegschaft nur vertreten, wenn er die gesetzlichen Grundlagen kennt. In dem Seminar werden die hierzu erforderlichen rechtlichen Grundlagen vermittelt. Der Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung rundet das Seminar ab.
Aus den Inhalten:
Vorkenntnisse:
Der Besuch des Grundlagenseminars I wird empfohlen.
Nutzen für die Betriebsratsarbeit
Sie haben einen Überblick über die wichtigsten kündigungsrechtlichen Bestimmungen und deren Anwendung in der täglichen Praxis. Sie wissen, wann und wie sich Arbeitnehmer/-innen gegen Kündigungen wehren können. Sie sind vertraut mit den gesetzlichen Regelungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten sind.
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