Arbeitsrecht für die Betriebsratsarbeit im Ingenieur - Bereich
fällt unter § 37.6. BetrVG und § 96.4 SGB IX |
Die speziellen Belange und Probleme von Führungskräften und Ingenieuren spiegeln sich auch bei arbeitsrechtlichen Fragen wider. Diese Arbeitnehmer haben ganz eigene Problemstellungen, mit denen sich der Betriebsrat beschäftigen muss. Diese komplexen Themen machen die Ansprache dieser Arbeitnehmer nicht immer leicht. Das Seminar greift diese arbeitsrechtlichen Themen auf. Es werden die rechtlichen Grundlagen erörtert und das Wissen für eine qualifizierte Ansprache von Führungskräften und Ingenieuren vermittelt.
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Aus den Inhalten: |
- Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht insbesondere das Verhältnis Arbeitsvertrag zu anderen Rechtsgrundlagen
- Wo ist was geregelt (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag)?
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Wie weit reicht die Arbeitsvertragsfreiheit?
- Verschiedene Arbeitsvertragsklauseln z.B. Geheimhaltungspflicht, Wettbewerbsverbot, Rückzahlung von Fortbildungsmaßnahmen, Nebentätigkeit
- Bezugnahmeklauseln
- Arbeitszeitgestaltung
- Entgeltgestaltung
- Probleme aus dem Individualarbeitsrecht
- Befristungen mit und ohne Sachgrund
- Anspruch auf Zwischenzeugnis
- Rund um den Firmenwagen
- Versetzung
- Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr!?
- Wie weit reicht das Direktionsrecht?
- Schadenersatz, Haftung
- Dienstreisen, Auslandsentsendung
- Der Betriebsrat als Interessensvertreter und Ansprechpartner für den Angestelltenbereich
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Vorkenntnisse: |
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
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Nutzen für die Betriebsratsarbeit
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Sie kennen sich aus im Bereich der Themen, , die insbesondere Führungskräfte und Ingenieure interessieren und beschäftigen. Sie können in Ihrer Betriebsratsarbeit mit dem vermittelten Wissen im Angestelltenbereich bei Fragen und Problemen eine bessere Unterstützung leisten.
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