Betriebsratsarbeit in den Betrieben der textilen
Automobilzulieferindustrie I – Mitwirkung und Mitbestimmung
fällt unter § 37.6. BetrVG und § 96.4 SGB IX |
Das Arbeiten in Betrieben der textilen Automobilzulieferindustrie ist von vielen Besonderheiten (Preisdruck, Arbeitsvorgaben, Arbeitsorganisation, Just-in-time-Produktion etc.), die sich aus dieser Abhängigkeit ergeben, geprägt. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsräte in diesen Unternehmen. In dem Seminar werden aktuelle Tendenzen der Automobilindustrie, ihre Auswirkungen auf die Zuliefererindustrie erörtert und auf ihre Relevanz für die Betriebsratsarbeit untersucht. Es werden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie Handlungsstrategien zu bestimmten Schwerpunktthemen des Betriebsratsalltags entwickelt.
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Aus den Inhalten: |
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- Grundlagen und Wirkung
- Aktuelle Rechtsprechung
- Abhängigkeiten und Auswirkungen für die Beschäftigten und ihre Interessenvertretung
- Aktuelle Tendenzen und Auswirkungen in der Automobilindustrie und in der Zuliefererbranche
- Chancen, Risiken und Grenzen überbetrieblicher Zusammenarbeit von Betriebsräten
- Standort und strukturpolitische Konsequenzen der Betriebsratstätigkeit
- Aktuelle Regelungen für Arbeitnehmer im betrieblichen Arbeitsalltag
- Mitbestimmungsmöglichkeiten zu aktuellen Schwerpunkten der Betriebsratsarbeit in Betrieben der textilen Automobilzulieferindustrie
- Entlohnung
- Arbeitszeit
- Gesundheitsschutz
- Beschäftigungssicherung
- etc.
- Das Zusammenwirken der Gremien im Unternehmen und Betrieb
- Strategische Ausrichtung und Betriebsratshandeln
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Vorkenntnisse: |
Kenntnisse über Grundlagen der Betriebsratsarbeit sind Voraussetzung. Entsprechende Seminarbesuche sind von Vorteil.
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Nutzen für die Betriebsratsarbeit
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Sie verfügen über Hintergrundwissen, das für Ihre Betriebsratstätigkeit in einem Betrieb bzw. Unternehmen der textilen Automobilzulieferindustrie zwingend erforderlich ist. Sie haben Einblick in branchenspezifische Zusammenhänge.
Sie wissen, in welchen Angelegenheiten und wie der Betriebsrat mitzubestimmen hat. Sie sind im Stande, betriebliche Problemstellungen innerhalb der bestehenden gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu bewältigen sowie Lösungs- und Umsetzungsstrategien zu entwickeln.
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