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Extra Seminare

Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV

fällt unter § 37.6. BetrVG und § 96.4 SGB IX


Schwerbehinderte/ Gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für Sie gelten dabei auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt werden.
 

Aus den Inhalten: 

  • Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht
  • Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte)
  • Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung
    • Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG
    • Versetzungen
  • Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung
    • Antrags- und Entscheidungsverfahren
    • Widerspruch gegen eine Entscheidung
  • Der besondere Kündigungsschutz
    • Kündigungsarten insbesondere personenbedingte Kündigung
    • Stellung der SBV
    • Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
    • Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme
  • Das SGB IX
    • Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV
    • Der "neue" § 38a (unterstützte Beschäftigung)
    • Rechte schwerbehinderter Menschen
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit)
  • Verknüpfungen im Sozialrecht
    • Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten
      Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
    • Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden
   

Vorkenntnisse:

Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
 

Nutzen für die Betriebsratsarbeit  
 

Sie wissen als Schwerbehindertenvertreter/-in in arbeitsrechtlichen Fragestellungen besser Bescheid. Sie können Ihren Aufgaben nach dem SGB IX besser nachkommen. Als Schwerbehindertenvertreter/-in sind Sie in der Lage, Ihre Rechte und Pflichten professioneller wahrzunehmen.
 

 

 

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