Arbeitsrecht für Betriebsräte
Der Grundgedanke
Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht sind für jeden Betriebsrat unabdingbar. Der Fachbereich "Arbeitsrecht für Betriebsräte" ist geprägt von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz an der Kritischen Akademie. Die Seminare im Bereich Arbeitsrecht finden im Rahmen der Fachakademie für Arbeitsrecht" statt. Die Fachakademie wird von einem Beirat beraten, bestehend aus Vertretern der IG Metall, der DGB Rechtsschutz GmbH, Wissenschaftlern, renommierten Fachanwälten für Arbeitsrecht und Kooperationspartnern.
Grundlagen- und Aufbauseminare
Die Arbeitsrechtsseminare an der Kritischen Akademie gliedern sich in zwei Bereiche: Den Grundlagenbereich und den Bereich der "Spezialseminare".
Im Grundlagenbereich werden drei Seminare angeboten:
- Grundlagen des Arbeitsrechts I (Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag)
- Grundlagen des Arbeitsrechts II (Arbeitsrecht, Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlung, Tarifvertragsrecht)
- Grundlagen des Arbeitsrechts III (Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsarten, Kündigungsschutz)
Zielsetzung dieser Seminare ist, grundlegende Kenntnisse zu vermitteln und grundlegende Fähigkeiten zu fördern. Betriebsräte sollen am Ende ausreichendes Wissen für eine Bewertung von arbeitsrechtlichen Sachverhalten haben.
Im Spezialbereich haben die Teilnehmer/-innen die Möglichkeit, spezielles Wissen zu vertiefen. Am Ende sollen die Teilnehmer/-innen zum selbständigen Handeln in den speziellen Bereichen fähig sein.
Unsere Seminare in diesem Bereich:
- Grundlagen des Arbeitsrechts I
Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag
- Grundlagen des Arbeitsrechts II
Arbeitszeit, Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlung, Tarifvertragsrecht
- Grundlagen des Arbeitsrechts III
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsarten, Kündigungsschutz
- Europäisches Arbeits- und Sozialrecht
- Arbeitnehmerschutzgesetze
- Haftungsfragen, Sachverständige und Berater für den Betriebsrat
- Besondere Arbeitsverträge / Arbeitsverhältnisse
- Arbeitsvertrag: Pflichten, Verstöße und Folgen
- Arbeitsrechtliche Fragen zur Frauenerwerbsarbeit
- Neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung: Arbeits- & Betriebsverfassungsrecht
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Umstrukturierung und Arbeitsrecht
- Praktischer Umgang mit Kommentaren und Gesetzen - rechtssicher formulieren
- Betriebliche Altersversorgung und BR Handeln
- Datenschutz: Wissen und Verstehen
- Standort-, Teil- und Funktionsverlagerungen
- Fehlzeiten und Fehlzeitenmanagement
- Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
- Betriebsrat und Arbeitnehmer in Arbeitsgerichtsverfahren
- Unternehmen in der Krise
- Beurteilungssysteme, Arbeitszeugnisse, Zielvereinbarungen, Mitarbeitergespräche
- Betriebsratstätigkeit: Behinderungen und Störungen
- Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht für Betriebe ohne Tarif
- Fresh-Up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren
- Europäisches Arbeitsrecht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
- Krise und Kurzarbeit
- Krise und Insolvenz
- Abbau von Personal und betriebsbedingte Kündigungen
- Arbeitsrecht und auswärtige Beschäftigung
- Die häufigsten Irrtümer und Fehler im Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte
- Sicherung von Arbeitnehmeransprüchen in/vor der Krise
- Wertguthaben und Insolvenz
- Achtung Stolperfalle! Als Betriebsrat Fehler vermeiden
- Datenschutz: Auffrischen und Vertiefen
- Arbeitsrecht für die Betriebsratsarbeit im Ingenieur - Bereich
Vorkenntnisse
Für die Teilnahme an den Grundlagen-Seminaren sind grundsätzlich keine
Vorkenntnisse erforderlich. Bei den weiterführenden Seminaren sind
erforderliche Vorkenntnisse jeweils angegeben.
Unsere Referent/-Innen
Unsere Arbeitsrechts-Seminare werden von den Fachanwälten für Arbeitsrecht Liliane Decker, Yvonne Bayerlein, Willi Bichlmeier, Peter Hirsch, Nihal Ulusan, Jutta Seidel, den Rechtsanwältinnen Cornelia Lindner, Rainer Rehwald und Reinold Mittag, sowie von Irmgard Seefried, Heike Rozek und Ulrich Sander geleitet.
Verantwortlich für diesen Fachbereich: Thomas Rietzscher
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