Kritische Akademie

 



Sozialrecht für Betriebsräte

Alternde Belegschaften - Erweiterte Handlungskonzepte

fällt unter § 37.6. BetrVG und § 96.4 SGB IX

06.05.-11.05.2012


2020 wird jede dritte Arbeitskraft älter als 50 Jahre sein! Diese demografische Entwicklung fällt zusammen mit der Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sowie mit einer zunehmenden Arbeitsverdichtung durch den globalen Wettbewerb und fortschreitende technische Entwicklungen. Das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichten die betrieblichen Akteure zum Schutz älterer Beschäftigter vor Diskriminierung. Aber wie den Gesetzesauftrag umsetzen? Das Seminar setzt die Schwerpunkte auf die Ableitung konkreter Handlungsmöglichkeiten im eigenen Betrieb.
 

Aus den Inhalten:

  • Analyseinstrumente zur Anwendung im eigenen Betrieb
    • EDV-gestützte Alterstrukturanalyse
    • Problemeingrenzung mit Hilfe von Checklisten
    • Beschäftigtenbefragungen
  • Ziele- und Erfolgsmessung
    • Wirtschaftliche Indikatoren
    • Produktivitätsindikatoren, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer/-innen
    • Kulturindikatoren
  • Qualifizierte Personalplanung
    • Personalbedarfsplanung
    • Personaleinsatzplanung
    • Personalentwicklung
    • Die Arbeitsplatzlandkarte als Planungsinstrument für Berufsverläufe
  • Wissensmanagement und lebenslanges Lernen
    • Wissen identifizieren, akquirieren, bewerten, verteilen
    • "Lernen lernen": Praxis- und alternsgerechte Lernmethoden
    • Ableitung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Work-Life Balance
    • Kurz-, mittel- und langfristige Arbeitszeitgestaltung
    • Gute Arbeitsorganisation bei flexiblen Arbeitszeitmodellen
    • Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn und Wiedereinstieg
 

Vorkenntnisse:

Es ist hilfreich, das Seminar "Alternde Belegschaften - eine Herausforderung" besucht zu haben.
 

Nutzen für die Betriebsratsarbeit  
 

Sie kennen konkrete Analyse- und Handlungsinstrumente. Sie sind in der Lage, Ihre Initiativ- und Mitbestimmungsrechte in Bezug auf alternde Belegschaften gezielt, bedarfsgerecht und auf die Situation des Unternehmens zugeschnitten umzusetzen.
 

 

 

 

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