Fachtagung Arbeitsrecht

13.-15.11.2026
Kritische Akademie Inzell

Miteinander im Betrieb

Wenn alle Akteure der Arbeitnehmervertretung Hand-in-Hand arbeiten

Die Fachtagung 2026 widmet sich aus arbeitsrechtlicher Perspektive dem Zusammenwirken der Arbeitnehmervertretungen. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl die Kooperation zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten als auch die Zusammenarbeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe, einschließlich der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Die Tagung nimmt auch die Zusam­menarbeit mit Gremien der Unternehmensbestimmung in den Blick.

Ein weiterer Fokus liegt auf den innergremialen Abstimmungs- und Koope­rationsprozessen. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zwischen den Arbeitnehmervertretungen und der Arbeitgeberseite sowie die Zusammen­arbeit mit weiteren betrieblichen Funkionsträgern, insbesondere Daten­schutzbeauftragten und Betriebsärzten, eingehend betrachtet. Neben der rechtlichen Einordnung wird der Praxisbezug der Thematik ausdrücklich be­rücksichtigt. Ziel der Tagung ist es, die Wechselwirkungen zwischen recht­lichen Rahmenbedingungen und praktischer Umsetzung herauszuarbeiten, um eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftig­ten zu fördern und zugleich die Leistungsfähigkeit von Betrieben und Unter­nehmen zu stärken.

Im Rahmen der Fachtagung 2026 werden – mit konsequentem Blick auf die betriebliche Praxis – gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie Praktikerinnen und Praktikern konkrete Perspektiven der Rechtsentwicklung erörtert. Die Veranstaltung eröffnet Möglichkeit, die betriebliche Mitbestim­mung im zeitgemäßen Kontext weiterzuentwickeln und aktiv mitzugestalten.


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