

13.-15.11.2026
Kritische Akademie Inzell
Miteinander im Betrieb
Wenn alle Akteure der Arbeitnehmervertretung Hand-in-Hand arbeiten
Die Fachtagung 2026 widmet sich aus arbeitsrechtlicher Perspektive dem Zusammenwirken der Arbeitnehmervertretungen. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl die Kooperation zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten als auch die Zusammenarbeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe, einschließlich der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Die Tagung nimmt auch die Zusammenarbeit mit Gremien der Unternehmensbestimmung in den Blick.
Ein weiterer Fokus liegt auf den innergremialen Abstimmungs- und Kooperationsprozessen. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zwischen den Arbeitnehmervertretungen und der Arbeitgeberseite sowie die Zusammenarbeit mit weiteren betrieblichen Funkionsträgern, insbesondere Datenschutzbeauftragten und Betriebsärzten, eingehend betrachtet. Neben der rechtlichen Einordnung wird der Praxisbezug der Thematik ausdrücklich berücksichtigt. Ziel der Tagung ist es, die Wechselwirkungen zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischer Umsetzung herauszuarbeiten, um eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu fördern und zugleich die Leistungsfähigkeit von Betrieben und Unternehmen zu stärken.
Im Rahmen der Fachtagung 2026 werden – mit konsequentem Blick auf die betriebliche Praxis – gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie Praktikerinnen und Praktikern konkrete Perspektiven der Rechtsentwicklung erörtert. Die Veranstaltung eröffnet Möglichkeit, die betriebliche Mitbestimmung im zeitgemäßen Kontext weiterzuentwickeln und aktiv mitzugestalten.
Programm & alle Infos hier:
Fachtagung Arbeitsrecht 2026 | Infos & Anmeldung
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